Bartel & Lück informiert zum Thema Zuschuss für Umzugskosten
Pflegebedürftige Personen können einen gesetzlich geregelten Zuschuss für Umzugskosten erhalten – bis zu 4.180 € pro Person. Das bedeutet zum Beispiel, dass zwei Senioren gemeinsam bis zu 8.360 € Zuschuss bekommen können.
Ihre Kranken- oder Pflegekasse prüft jeden Antrag individuell. Für die Beantragung ist es sinnvoll, gleichzeitig einen Kostenvoranschlag des Umzugsunternehmens und Informationen zur neuen Wohnung einzureichen.
Bartel & Lück erstellt gerne individuelle Kostenvoranschläge, berät Sie umfassend rund um den Umzug und unterstützt Sie auch bei der Einreichung des Antrags bei Ihrer Kranken- oder Pflegekasse. Bitte stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor dem Umzug, damit genügend Bearbeitungszeit bleibt.
Vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin bei Ihnen zu Hause oder nutzen Sie unsere Umzugsgutliste. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie eine E-Mail – wir helfen Ihnen gerne weiter.
FAQ rund um den Zuschuss durch Pflegekassen für Umzüge
-
Wer hat Anspruch auf den Zuschuss beim Umzug?
Nicht jeder hat unmittelbaren Anspruch auf die Förderung. Die wichtigste Voraussetzung ist die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit. Die Kostenübernahme übernimmt nämlich tatsächlich die Pflegekasse – nicht die Krankenkasse, wie oft angenommen wird. Dennoch können Sie den Antrag auch bei Ihrer Krankenkasse stellen. Die Berechtigung zum Pflegekassenzuschuss wird immer im Einzelfall geprüft.
Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein, um den Zuschuss zu erhalten:
-
Die umziehende Person besitzt die Pflegestufe 1 bis 3 oder
-
Sie befinden sich im Ruhestand oder
-
Sie sind offiziell arbeitsunfähig.
-
Ihre jetzige Wohnung kann Ihren Bedürfnissen nicht entsprechen.
-
Sie können den Umzug nicht selbst durchführen.
Ziel dieser Umzugshilfe ist es, dem Pflegebedürftigen das Leben zu erleichtern. So werden vor allem folgende Umzüge bezuschusst:
-
Umzug ins Betreute Wohnen / Senioren-WG
-
Umzug in eine barrierefreie Wohnung
-
Umzug von höheren Etagen in eine Erdgeschoss-/Parterrewohnung
-
Umzug in die Nähe der Kinder bzw. pflegenden Angehörigen
-
Umzug vom Land in die Stadt für bessere Versorgungsmöglichkeiten
Die Krankenkasse hat das Recht, die betreffende Wohnung genauer zu prüfen.
-
-
Wie hoch ist der Zuschuss beim Umzug?
In Deutschland regelt §40 Abs. 4 Sozialgesetzbuch XI, wer Umzugshilfe in Anspruch nehmen darf und was erforderlich ist. Dort ist die Pflegekasse als Träger aufgeführt. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten des Umzugsunternehmens und andere Kosten. Dies gilt nicht nur für Senioren, sondern auch für Menschen mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen.
Das Umzugsgeld beträgt bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person. Daher kann der Umzug eines älteren Ehepaares oder einer Familie mit mehreren betroffen Personen doppelt oder mehrfach bezuschusst werden.
Folgende Kosten können bewilligt werden:Der Arbeitslohn der Umzugshelfer / des Umzugsunternehmens
Fahrtkosten von privaten Helfern
Einkommensverlust für Familie und Freunde, die Ihnen beim Umzug geholfen haben
Materialkosten für Umzugskartons etc.
Anfallende Gebühren (z. B. Halteverbotszone)
Beratungskosten von Hilfsorganisationen
All diese Punkte sind Orientierungspunkte. Sie werden individuell von den Krankenkassen festgelegt. Daher ist auch der am Ende gezahlte Betrag unterschiedlich. Oft wird der ausstehende Betrag direkt an das Umzugsunternehmen überwiesen. Möglicherweise müssen Sie andere Kosten zunächst selbst bezahlen und sich dann erstatten lassen. Hier sind natürlich Belege über die genauen Ausgaben wichtig.
-
Wie stelle ich den Antrag zur Umzugskosten-Hilfe?
Der genaue Prozess zur Feststellung der Anspruchsberechtigung variiert je nach Kranken-/Pflegekasse. Aber im Kern beinhaltet er die nachfolgenden Schritte. Wie oben erwähnt, werden Zuschüsse nach einer individuellen Begutachtung vergeben.
Idealerweise sollten Sie bereits zwei oder drei Vergleichsangebote von Umzugsunternehmen haben. Gerne erstellen wir von Bartel & Lück ein individuelles Angebot. Dies ist maßgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse und beinhaltet sämtliche Kosten. Übrigens: Seniorenumzüge gehören zu unseren Kern-Dienstleistungen.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Im Wesentlichen beinhaltet die Antragstellung die folgenden Schritte:
-
Sie stellen einen Antrag zum Zuschuss der Umzugskosten bei der Krankenkasse oder Pflegekasse.
-
Die eingereichten Unterlagen werden geprüft: Antragsformular, Kostenvoranschlag des Umzugsunternehmens, Eckdaten zur neuen Wohnung.
-
In der Regel stimmen die Krankenkassen zu – vorbehaltlich der Prüfung der neuen Wohnung, falls diese von der Kasse gewünscht wird.
-
Sie erhalten die Bescheinigung über die Umzugsbeihilfe.
Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie zumindest kurz mit Ihrer Krankenkasse oder Pflegekasse sprechen. Sie sollten dabei auch fragen, wie lange die Bewilligung dauert. Planen Sie in jedem Fall genug Zeit zwischen der Antragstellung und dem Umzugsdatum ein.
-
-
Wie erhöhe ich die Erfolgschancen?
Um Ihre Erfolgschancen zu maximieren, ist es wichtig, dass Sie Ihren Antrag detailliert ausfüllen. Erklären Sie nachvollziehbar, warum Ihr Umzug notwendig ist.
Schaffen Sie es womöglich nicht mehr, über die Treppe in höhere Stockwerke zu gelangen – die neue Wohnung liegt aber im Erdgeschoss?
Haben Sie aktuell weite Wege zum Einkauf, zu Ärzten – die neue Wohnung liegt nun günstiger und zentraler gelegen, um den Alltag zu meistern?
Beschreiben Sie Ihre aktuelle Lebenssituation und erklären Sie, wie ein Umzug diese verbessern könnte. Fügen Sie, falls vorhanden, auch ärztliche Atteste bei. So machen Sie Ihren Umzug nachvollziehbar und Sie erhöhen die Chance, dass der Zuschuss bewilligt wird. -
Kann man den Zuschuss auch nachträglich erhalten?
Tatsächlich ist es möglich, dass Sie die Umzugskosten auch nachträglich erstatten lassen können. Zwar ist es deutlich einfacher, den Antrag vor dem Umzug zu stellen. Aber grundsätzlich ist es eben möglich, einen Umzug auch rückwirkend erstatten zu lassen. Wichtig sind hier selbstverständlich gut dokumentierte Belege über die Kosten. Bewahren Sie Rechnungen und Quittungen deshalb sorgfältig auf.

TÜV-zertifizierte
Qualität
Individuelle
Beratung
Professionelle
Planung
Globales
Partnernetzwerk
Hochwertiges
Equipment
Effektive
Versicherung
Übersicht unseres Angebots
-
Kostenlose Besichtigung
-
Planung des Umzugs
-
Ein- und Auspackservice
-
Spezialisierte Verpackungen
-
Küchenmontagen
-
Montage Mobiliar
-
Bestandsaufnahme des Umzugsguts
-
Beantragung der Halteverbotszonen
-
Einsatz Außenaufzüge
-
Transport von Klavieren
-
Zollformalitäten etc.
-
Fester Ansprechpartner
-
Elektroinstallationen
-
Sanitärinstallationen
-
Reinigung / Endreinigung
-
Entsorgung
-
Option: Lagerung
-
Versicherung
Sie haben Fragen zu einem Seniorenumzug und zur Erstattung der Umzugskosten? Fragen Sie uns!
Gerne sind wir Ihnen behilflich, wenn Sie einen Seniorenumzug planen oder Ihre Umzugskosten erstatten lassen möchten. Bartel & Lück verfügt über langjährige einschlägige Erfahrung und berät Sie gerne!
Kontaktieren Sie uns unverbindlich und unsere freundlichen Mitarbeiter beantworten Ihre Fragen. Auf Wunsch können Sie einen kostenlosen Besichtigungstermin mit uns vereinbaren. Wir erstellen ein Angebot, das Sie beim Antrag auf Zuschuss der Umzugskosten nutzen können.
So bewerten uns unsere Kunden
Ihre Wege zum Qualitätsumzug
Vor-Ort-Besichtigung
Sie wünschen einen Besichtigungstermin bei Ihnen vor Ort? Vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Natürlich kostenlos.
Termin vereinbaren
Online-Anfrage
Fragen Sie uns an! Füllen Sie unsere Umzugsgut-Liste aus. Wir erstellen zeitnah Ihr persönliches Angebot.
Jetzt beginnen