Vor allem Seniorenumzüge oder Wohnungswechsel von Pflegebedürftigen sind häufig mit viel Stress verbunden. Ein Umzugsunternehmen wie Bartel & Lück aus Brandenburg nimmt Ihnen diese Sorgen gerne ab! Und das Beste dabei: Wenn Sie einen Umzug planen, gibt die Pflegekasse in vielen Fällen einen Zuschuss für die Umzugskosten dazu.
Die Kosten für ein Umzugsunternehmen werden im besten Fall komplett von der Kasse übernommen. Vor allem Seniorenumzüge oder Wohnungswechsel von Menschen mit Pflegestufe werden bezuschusst. Gerne erstellen wir Ihnen als kompetentes Umzugsunternehmen ein Angebot, das sie für den Antrag bei der Pflegekasse nutzen können.
Kostenlose Besichtigung
Planung des Umzugs
Ein- und Auspackservice
Spezialisierte Verpackungen
Küchenmontagen
Montage Mobiliar
Bestandsaufnahme des Umzugsguts
Beantragung der Halteverbotszonen
Einsatz Außenaufzüge
Transport von Klavieren
Zollformalitäten etc.
Fester Ansprechpartner
Elektroinstallationen
Sanitärinstallationen
Reinigung / Endreinigung
Entsorgung
Option: Lagerung
Versicherung
Grundsätzlich ist das Umzugsgeld für pflegebedürftige Personen gesetzlich geregelt. Eine Kostenübernahme in einer Höhe von bis zu 4.000 € pro Person ist möglich. Das bedeutet, dass beispielsweise zwei Senioren beim Umzug gemeinsam bis zu 8.000 € Zuschuss erhalten können. Ihre Kranken- oder Pflegekasse prüft jeden Antrag individuell.
Für die Beantragung des Zuschusses für den Umzug ist es ratsam, 1) einen Kostenvoranschlag des Umzugsunternehmens Ihrer Wahl 2) und die Informationen zur neuen Wohnung gleichzeitig zu senden. Bedenken Sie, dass ein Antrag auf Kostenzuschuss rechtszeitig vor dem Umzug gestellt werden sollte, damit ausreichend Bearbeitungszeit vorhanden ist.
Gerne erstellt Bartel & Lück Ihren individuellen Kostenvoranschlag, den Sie bei der Krankenkasse oder Pflegekasse einreichen können. Vereinbaren Sie mit unseren freundlichen Mitarbeitern einen Besichtigungstermin in Ihrer Wohnung. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Email. Alternativ können sie auch eine Wohnungsbesichtigung per Handy selbst machen oder unsere Umzugsgutliste ausfüllen.
Nicht jeder hat unmittelbaren Anspruch auf die Förderung. Die wichtigste Voraussetzung ist die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit. Die Kostenübernahme übernimmt nämlich tatsächlich die Pflegekasse – nicht die Krankenkasse, wie oft angenommen wird. Dennoch können Sie den Antrag auch bei Ihrer Krankenkasse stellen. Die Berechtigung zum Pflegekassenzuschuss wird immer im Einzelfall geprüft.
Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein, um den Zuschuss zu erhalten:
Die umziehende Person besitzt die Pflegestufe 1 bis 3 oder
Sie befinden sich im Ruhestand oder
Sie sind offiziell arbeitsunfähig.
Ihre jetzige Wohnung kann Ihren Bedürfnissen nicht entsprechen.
Sie können den Umzug nicht selbst durchführen.
Ziel dieser Umzugshilfe ist es, dem Pflegebedürftigen das Leben zu erleichtern. So werden vor allem folgende Umzüge bezuschusst:
Umzug ins Betreute Wohnen / Senioren-WG
Umzug in eine barrierefreie Wohnung
Umzug von höheren Etagen in eine Erdgeschoss-/Parterrewohnung
Umzug in die Nähe der Kinder bzw. pflegenden Angehörigen
Umzug vom Land in die Stadt für bessere Versorgungsmöglichkeiten
Die Krankenkasse hat das Recht, die betreffende Wohnung genauer zu prüfen.
In Deutschland regelt §40 Abs. 4 Sozialgesetzbuch XI, wer Umzugshilfe in Anspruch nehmen darf und was erforderlich ist. Dort ist die Pflegekasse als Träger aufgeführt. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten des Umzugsunternehmens und andere Kosten. Dies gilt nicht nur für Senioren, sondern auch für Menschen mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen.
Das Umzugsgeld beträgt bis zu 4.000 Euro pro pflegebedürftiger Person. Daher kann der Umzug eines älteren Ehepaares oder einer Familie mit mehreren betroffen Personen doppelt oder mehrfach bezuschusst werden.
Folgende Kosten können bewilligt werden:
Der Arbeitslohn der Umzugshelfer / des Umzugsunternehmens
Fahrtkosten von privaten Helfern
Einkommensverlust für Familie und Freunde, die Ihnen beim Umzug geholfen haben
Materialkosten für Umzugskartons etc.
Anfallende Gebühren (z. B. Halteverbotszone)
Beratungskosten von Hilfsorganisationen
All diese Punkte sind Orientierungspunkte. Sie werden individuell von den Krankenkassen festgelegt. Daher ist auch der am Ende gezahlte Betrag unterschiedlich. Oft wird der ausstehende Betrag direkt an das Umzugsunternehmen überwiesen. Möglicherweise müssen Sie andere Kosten zunächst selbst bezahlen und sich dann erstatten lassen. Hier sind natürlich Belege über die genauen Ausgaben wichtig.
Der genaue Prozess zur Feststellung der Anspruchsberechtigung variiert je nach Kranken-/Pflegekasse. Aber im Kern beinhaltet er die nachfolgenden Schritte. Wie oben erwähnt, werden Zuschüsse nach einer individuellen Begutachtung vergeben.
Idealerweise sollten Sie bereits zwei oder drei Vergleichsangebote von Umzugsunternehmen haben. Gerne erstellen wir von Bartel & Lück ein individuelles Angebot. Dies ist maßgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse und beinhaltet sämtliche Kosten. Übrigens: Seniorenumzüge gehören zu unseren Kern-Dienstleistungen.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Im Wesentlichen beinhaltet die Antragstellung die folgenden Schritte:
Sie stellen einen Antrag zum Zuschuss der Umzugskosten bei der Krankenkasse oder Pflegekasse.
Die eingereichten Unterlagen werden geprüft: Antragsformular, Kostenvoranschlag des Umzugsunternehmens, Eckdaten zur neuen Wohnung.
In der Regel stimmen die Krankenkassen zu – vorbehaltlich der Prüfung der neuen Wohnung, falls diese von der Kasse gewünscht wird.
Sie erhalten die Bescheinigung über die Umzugsbeihilfe.
Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie zumindest kurz mit Ihrer Krankenkasse oder Pflegekasse sprechen. Sie sollten dabei auch fragen, wie lange die Bewilligung dauert. Planen Sie in jedem Fall genug Zeit zwischen der Antragstellung und dem Umzugsdatum ein.
Um Ihre Erfolgschancen zu maximieren, ist es wichtig, dass Sie Ihren Antrag detailliert ausfüllen. Erklären Sie nachvollziehbar, warum Ihr Umzug notwendig ist.
Schaffen Sie es womöglich nicht mehr, über die Treppe in höhere Stockwerke zu gelangen – die neue Wohnung liegt aber im Erdgeschoss?
Haben Sie aktuell weite Wege zum Einkauf, zu Ärzten – die neue Wohnung liegt nun günstiger und zentraler gelegen, um den Alltag zu meistern?
Beschreiben Sie Ihre aktuelle Lebenssituation und erklären Sie, wie ein Umzug diese verbessern könnte. Fügen Sie, falls vorhanden, auch ärztliche Atteste bei. So machen Sie Ihren Umzug nachvollziehbar und Sie erhöhen die Chance, dass der Zuschuss bewilligt wird.
Tatsächlich ist es möglich, dass Sie die Umzugskosten auch nachträglich erstatten lassen können. Zwar ist es deutlich einfacher, den Antrag vor dem Umzug zu stellen. Aber grundsätzlich ist es eben möglich, einen Umzug auch rückwirkend erstatten zu lassen. Wichtig sind hier selbstverständlich gut dokumentierte Belege über die Kosten. Bewahren Sie Rechnungen und Quittungen deshalb sorgfältig auf.
Gerne sind wir Ihnen behilflich, wenn Sie einen Seniorenumzug planen oder Ihre Umzugskosten erstatten lassen möchten. Bartel & Lück verfügt über langjährige einschlägige Erfahrung und berät Sie gerne!
Kontaktieren Sie uns unverbindlich und unsere freundlichen Mitarbeiter beantworten Ihre Fragen. Auf Wunsch können Sie einen kostenlosen Besichtigungstermin mit uns vereinbaren. Wir erstellen ein Angebot, das Sie beim Antrag auf Zuschuss der Umzugskosten nutzen können.
Sie wünschen einen Besichtigungstermin bei Ihnen vor Ort? Vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Natürlich kostenlos.
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